Hinweis zur Videoüberwachung
Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz (ZVOP-2) und Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung informieren wir Sie darüber, dass im Unternehmen ELASTOMERI d.o.o. Celje, Bežigrajska cesta 4, 3000 Celje, wird videoüberwacht.
Der Betreiber der Videoüberwachung ist: ELASTOMERI d.o.o. Celje, Bežigrajska cesta 4, 3000 Celje.
Im Bereich der Geschäftsräume, der Parkplätze und der übrigen unmittelbaren Umgebung der Firma ELASTOMERI d.o.o. Celje wurde eine Videoüberwachung eingerichtet, wie aus der Beschreibung des Videoüberwachungsbereichs hervorgeht.
| Kontaktdaten des Verantwortlichen: Matej Fajs, Direktor: matej@elastomeri.si – Verantwortlicher für Videoüberwachung Zur Ausübung Ihrer individuellen Rechte im Bereich des Datenschutzes können Sie uns auch unter info@elastomeri.si kontaktieren. |
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:
- Gewährleistung der Sicherheit von Personen (höheres Risiko für die Mitarbeiter aufgrund der Art der Arbeit: Umgang mit gefährlichen und automatisierten Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Materialien (wie Maschinen, Transportfahrzeuge, Aufzüge, Gabelstapler, Öfen, Spritzgießmaschinen, Kühlhäuser, Chemikalien, Abfälle usw.), Umgang mit Kunden) und Schutz von Immobilien und beweglichem Eigentum (Produkte und Materialien (einschließlich Chemikalien, Abfälle), Ausrüstung, Arbeitsmittel und Werkzeuge, Dokumentation, Firmen- und Privatfahrzeuge, Waren, Schutz des Eigentums von Mitarbeitern und anderen Personen, die das Gelände betreten usw.), in den Anlagen des Unternehmens und der Umgebung sowie Überwachung der Gefahren oder Bedrohungen für die Anlage (hauptsächlich aufgrund gefährlicher, automatisierter Maschinen, Öfen, Aufzüge, gefährlicher Abfälle, schwerer Produkte und Materialien (einschließlich Chemikalien und gefährlicher Abfälle), unbefugten Zutritts) – im Folgenden die Sicherheit von Personen und Eigentum,
- Kontrolle der Ein- und Ausgänge zum Gelände der Geschäftsräume und Parkplätze sowie der übrigen Umgebung zur Gewährleistung der Sicherheit – im Folgenden: Zutrittskontrolle,
- Überwachung der Arbeitszeiterfassung (nachfolgend: Überwachung der Erfassungen) zur Sicherstellung korrekter Erfassungen und Untersuchung bei Abweichungen und Verstößen,
- Kontrolle der Anlieferung und Annahme von Waren, Materialien, Ausrüstungen, Abfällen (nachfolgend: Annahme- und Ausgabekontrolle) im Falle von Unregelmäßigkeiten oder Verstößen,
- Schutz vertraulicher Daten und Geschäftsgeheimnisse (wie z. B. Geschäftsdokumentation, Dokumentation verkaufter Waren oder Dienstleistungen, personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden und Auftraggebern),
- Geltendmachung, Beweisführung, Abwehr eines Rechtsanspruchs (wie etwa diverse Beschwerden, Einwände, Arbeitsunfälle, diverse Anfragen von Kunden und Käufern usw.) – im Folgenden: Ansprüche,
- Verhütung und Untersuchung von Straftaten, zum Zwecke möglicher Verfahren aufgrund von rechtswidrigen Eingriffen oder Straftaten, einschließlich der Ermittlungen (wie Diebstahl oder Sachbeschädigung (Vandalismus), vorsätzliche Beschädigung von Vermögenswerten (Maschinen, Transportfahrzeuge, Werkzeuge), Beschädigung von Mitarbeitereigentum usw.) – im Folgenden: Nachweis rechtswidriger Eingriffe.
Arten der erhobenen oder verarbeiteten Daten:
- Videoaufzeichnung der Bewegungen einer natürlichen Person im Bereich oder in den Geschäftsräumen des Verantwortlichen,
- Datum und Uhrzeit der Aufnahme.
Videoüberwachungsbereich:
Die Videoüberwachung erfolgt durch Aufzeichnung:
- Produktion,
- Büros,
- Yards,
- Eingänge,
- Einfahrten,
- Parkplätze,
- Lagerhäuser.
Rechtsgrundlage und berechtigtes Interesse
Um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch Videoüberwachung erfasst werden, zu gewährleisten, sorgt der Verantwortliche für einen angemessenen Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich. Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat das Unternehmen geprüft, ob die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen, überwiegen. Das Unternehmen stellt diesbezüglich Folgendes sicher:
- Sicherheit von Personen und Eigentum,
- Ein- und Ausgangskontrolle,
- Kontrolle der Arbeitszeiterfassung
- Kontrolle des Empfangs und der Ausgabe,
- Schutz vertraulicher Daten und Geschäftsgeheimnisse,
- einen Rechtsanspruch geltend machen, beweisen, ihm widersprechen,
- Nachweis illegaler Eingriffe.
Export von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.
Personenbezogene Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.
Nutzer personenbezogener Daten:
- Person, die für die Videoüberwachung verantwortlich ist,
- Der Auftragsverarbeiter des Verantwortlichen – im Falle der Einführung von Verfahren oder im Falle der Wartung oder Instandhaltung der Videoüberwachungsanlage (der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist nur mit Genehmigung und unter Aufsicht der verantwortlichen Person möglich),
- auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers, der eine rechtliche Grundlage für die Erhebung personenbezogener Daten hat, aufgrund der persönlichen Einwilligung des Betroffenen oder aufgrund einer vertraglichen Beziehung.
Der Zugang zum Videoüberwachungssystem ist nur der verantwortlichen Person gestattet.
Speicherung personenbezogener Daten
Unter Berücksichtigung der in Artikel 5 der Allgemeinen Verordnung und Artikel 76 der ZVOP – 2 festgelegten Grundsätze werden Videoaufzeichnungen maximal ein Jahr ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung gespeichert und voraussichtlich etwa 1-2 Monate lang aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht oder überschrieben werden.
Der Betreiber der Videoüberwachungsanlage hat sicherzustellen, dass bei jeder Ansicht oder Nutzung von Aufzeichnungen nachträglich ermittelt werden kann, welche Aufzeichnungen verarbeitet wurden, wann und wie sie verwendet oder an wen sie weitergeleitet wurden, wer diese Verarbeitungsvorgänge durchgeführt hat, wann und zu welchem Zweck oder auf welcher Rechtsgrundlage. Diese Daten dürfen gemäß Artikel 22 ZVOP-2 zwei Jahre nach Ablauf des Jahres ihrer Erstellung gespeichert werden, sofern keine abweichenden gesetzlichen Bestimmungen gelten.
Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht für Aufnahmen, die zum Zweck der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen angefertigt werden (z. B. im Falle eines Sicherheitsvorfalls oder eines Schadensereignisses). Kopien solcher Aufnahmen werden bis zum Abschluss des Verfahrens, in dem die Rechtsansprüche geltend gemacht, ausgeübt oder verteidigt werden, oder, falls kein solches Verfahren stattfindet, bis zur Verjährung der Ansprüche aufbewahrt.
Art der Verarbeitung
Der Verantwortliche trifft keine automatisierten Entscheidungen, einschließlich Profiling.
Es besteht keine Verpflichtung zur Angabe personenbezogener Daten, weder ausdrücklich noch vertraglich oder gesetzlich.
Ihre bestehenden Rechte
Die betroffene Person hat das Recht auf:
- Berichtigung personenbezogener Daten und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten;
- Beschränkungen der Verarbeitung in Bezug auf die betroffene Person;
- Löschung personenbezogener Daten;
- Zugang zu personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit, jedoch nur, wenn die Verarbeitung auf einem Vertrag beruht und automatisiert erfolgt;
- Einspruch;
- dass er keiner ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen ist;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
Kontaktangaben: Informationsbeauftragter, Dunajska 22, 1000 Ljubljana, E-Mail-Adresse: gp.ip@ip-rs.si, Telefon: 012309730, Website: www.ip-rs.si.
Die vorgenannten Rechte werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich etwaiger Beschränkungen bei der Ausübung eines bestimmten Rechts, angewendet.
Celje, Juni 2024
ELASTOMERI d.o.o. Celje